Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen wurde von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen.

Die Verordnung tritt am 22. Juni 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2017.

Demgemäß ist das Entzünden von Feuern in den Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich verboten, ebenso ist das Rauchen verboten.


Presseaussendung des Landes Oberösterreich vom 21.6.2017:

Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, wird die Waldbrandverordnung mit morgigem Tag nun in allen Bezirken Oberösterreichs durch die Bezirkshauptmannschaften, gemäß den forstgesetzlichen Bestimmungen, erlassen.

Landesrat Max Hiegelsberger und der Landesforstdienst Oberösterreich rufen speziell zum Wochenende zu umfassenden Vorsichtsmaßnahmen im ganzen Land auf. „In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Unsere Böden sind aktuell nicht ausreichend durchfeuchtet, die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht auch in den kommenden Tagen bestehen bleiben“, so Hiegelsberger.

Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.

Betreffend der traditionellen Sonnwendfeuer appelliert Landesrat Hiegelsberger an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Im Gefährdungsbereich des Forstes sind diese strengstens verboten. Doch auch ansonsten gilt es höchste Vorsicht walten zu lassen. Die aktuelle Dürre trifft auch unsere landwirtschaftlichen Kulturen und macht sich bereits in den Hausgärten bemerkbar. Nun gilt es den Hausverstand einzusetzen, um trockene Flächen vor Bränden zu schützen.“

  • VO_Waldbrandbekämpfung 2017_Grieskirchen_Sign_01
  • VO_Waldbrandbekämpfung 2017_Grieskirchen_Sign_02