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Hilfe, ein Wespennest oder Hilfe, ein Bienenschwarm!
Der heiße Sommer bringt uns jede Menge Anfragen dieser Art. Wir möchten hier nochmals gerne einige Punkte zu diesen Einsätzen in Erinnerung rufen.
Hilfe, ein Wespennest!
Die Feuerwehr schreitet nur ein, wenn die Wespen ihre Nester im Bereich von Wohnungen gebaut haben und Bewohner gefährden. Wenn möglich versuchen wir das Nest zu entfernen und im Wald auszusiedeln. Nur wenn dies nicht möglich ist, benützen wir unser Wespenbekämpfungsgerät.
Wespeneinsätze werden nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt, ein Unkostenbeitrag für das Material ist zu entrichten. Für die Kontaktaufnahme können sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Über die Wespen: (Quelle: ein Auszug aus Wikipedia)
Für den schlechten Ruf, in dem Wespen stehen, sind ausschließlich die Deutsche und die Gemeine Wespe verantwortlich. Diese beiden Arten bilden die größten Völker (mehrere tausend Arbeiterinnen) und sind die einzigen, die Menschen gegenüber zudringlich werden und sich auch über menschliche Nahrung hermachen („Zwetschkenkuchenwespen”). Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich die Nester im Spätsommer auflösen und die noch lebenden Arbeiterinnen auf Nahrungssuche einzeln durch die Gegend streunen.
Bei einem Stich werden Alarmpheromone freigesetzt, die weitere Tiere anlocken und zum Stich animieren. Das Gift führt bei einigen Menschen zu einer allergischen Reaktion.
Bewohnte Nester können durch eine sachkundige Person von Beginn der Nestbauphase im April bis Mitte August umgesiedelt werden. Danach sind die Nester zu groß und die Umsiedlung ist nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall kann das Nest im Herbst entfernt werden, nachdem das Wespenvolk untergegangen ist.
Hilfe, ein Bienenschwarm!
Ein Bienenschwarm ist die natürliche Vermehrung der Bienen. Die alte Königin fliegt mit der Hälfte der Bienen eines Stockes aus und gründet eine neue Kolonie. Eine junge Königin bleibt im Stock zurück.
In den Monaten Mai und Juni kann es vorkommen, dass sich ein Bienenschwarm an einem Baum in ihrem Garten ansetzt.
Keine Angst! Erfreuen Sie sich an diesem Naturschauspiel! Ein Bienenschwarm ist in der Regel friedfertig.
Was können Sie tun?
Verständigen Sie einen Ihnen bekannten Imker!
Sollten Sie keinen Imker kennen, ersuchen wir Sie um Verständigung an nachstehende Telefonnummern:
0650/480 5456 (Franz Pilz) oder 0650/282 3001 (Günter Heftberger).
Bitte die Feuerwehr nur in Notsituationen verständigen!
Versuchen Sie auf gar keinen Fall den Bienenschwarm zu vertreiben. Die Bienen werden dadurch nur aggressiv!
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Handfeuerlöscher sind effektive Kleinlöschgeräte für die erste Löschhilfe. Der Umgang damit muss geübt werden - Informieren Sie sich zeitgerecht über die richtige Handhabung ihres Feuerlöschers.
Bei der Auswahl des richtigen Löschers sind wir Ihnen gerne behilflich!
Benützte Löscher müssen überprüft und neu gefüllt werden!
Alle zwei Jahre müssen Handfeuerlöscher durch eine fachkundige Person auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Somit ist er im Ernstfall zuverlässig einsatzbereit.
Ob ihr Löscher überprüft werden muss, können Sie auf der aufgeklebten Prüfplakette erkennen.
Die Feuerwehr Haag am Hausruck bietet jährlich eine Feuerlöscherüberprüfung an. Beachten Sie dazu bitte das Flugblatt oder unsere Internetseiten, hier werden die Termine angekündigt.
Handhabung von Feuerlöschern:
- Feuerlöscher aus der Halterung nehmen
- Feuerlöscher in der Nähe des Brandherdes abstellen und entsichern
- Schlagknopf drücken oder Handrad der Treibgasflasche aufdrehen
- Löschpistole auf den Brandherd richten
- Durch drücken die Löschpistole aktivieren
Infoblatt als PDF im Downloadbereich
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Wenn es brennt:
Alarmieren - Retten - Löschen
1. Alarmieren über Feuerwehrnotruf 122
Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
- Wer spricht (Name und Standort der anrufenden Person)
- Was ist passiert ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)
- Wo wird die Hilfeleistung gebraucht (Adresse, Anfahrt)
- Wie: Hinweise auf besondere Umstände, z.B. Eingeschlossene Personen, Hochhaus, ...
Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.
2. Retten (helfen)
Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.
3. Löschen
Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.
Regeln für die Brandbekämpfung
- Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
- Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
- Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
- Achtung! Gefahr von Stichflammen!
- In gebückter Haltung oder am Boden kriechend sich so nahe an den Brand heran arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
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Schon kleine Brandherde im Wohnbereich können durch die gefährlichen Rauchgase Ihr Leben gefährden. Rund 10 Menschen sterben jährlich alleine in Oberösterreich an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten.
Brandursache ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
Rauchwarnmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarmton des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Die lebensrettenden Rauchwarnmelder sind ungefähr handtellergroß, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich.
Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, sodass eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung möglich ist. Rauchmelder sind im Regelfall batteriebetrieben, am Markt sind jedoch auch auf das öffentliche Stromnetz anschließbare Geräte erhältlich. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale, empfehlenswert ist der Ankauf von Rauchwarnmeldern mit integrierter 10-jahres Batterie. Rauchwarnmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchwarnmelder im Gang pro Geschoß sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen.
Als Richtwert kann ein Preis von ca. EUR 8,00 bis 10,00 für einen qualitativ guten Rauchwarnmelder angesetzt werden.
Beim Kauf sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- VdS und CE Prüfzeichen
- Alarmton mind. 85 dB
- mindestens 2 Jahre Garantie
- das Gerät muss weiters über einen Testknopf verfügen
Gesetzliche Grundlage:
Per Juli 2013 trat in Oberösterreich eine Novelle der Baugesetzgebung in Kraft. Ein Teil des neuen Gesetzes befasst sich mit der verpflichtenden Installation von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden. In Gängen, Aufenthaltsbereichen und im Verlauf von Fluchtwegen sind bei allen Neubauten Rauchwarnmelder zu installieren und auch solange das Gebäude genutzt wird zu betreiben sowie instand zu halten.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann verweisen wir hier auf eine besonders umfangreiche Informationsseite: www.rauchmelder-lebensretter.de